Verfahrenslotse
Zuständige Behörde
57610 Altenkirchen
Fax: 02681/81-2500 und 2590
E-Mail: post@kreis-ak.de
Internet: www.kreis-altenkirchen.de
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Ansprechpartner
Verfahrenslotse
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Fax: 02681/81 2500
E-Mail: lisa.spenst@kreis-ak.de
Raum: 354
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beschreibung
Junge Menschen bis 27 Jahre mit einer (drohenden) Behinderung können sich von einem Verfahrenslotsen/einer Verfahrenslotsin unabhängig beraten und unterstützen lassen. Die Beratung und Unterstützung kann notwendig werden, wenn der junge Mensch mit (drohender) Behinderung bereits Hilfen (sog. Eingliederungshilfen) bekommt und dabei Fragen oder Probleme auftauchen. Oder der junge Mensch möchte aufgrund einer (drohenden) Behinderung Hilfen beantragen und weiß nicht wo und wie. Der Verfahrenslotse/die Verfahrenslotsin wird nur tätig, wenn der junge Mensch ihn/sie darum bittet. Die Familie des jungen Menschen, der/die Sorgeberechtigte/n aber auch sein gesetzlicher Betreuer können sich ebenfalls für eine unabhängige Beratung und Unterstützung an den Verfahrenslotsen/die Verfahrenslotsin wenden.
rechtsgrundlagen
§10b Sozialgesetzbuch VIII